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Starbucks steht wegen irreführender Getränkenamen vor Gericht

Fruchtgetränke von Starbucks enthalten nicht immer die namensgebende Frucht: Sammelklage in den USA

Die Kaffeehauskette Starbucks sieht sich in den USA mit Klagen von Verbrauchern konfrontiert, da ihre Fruchtgetränke teilweise nicht die in ihrem Namen genannten Hauptzutaten enthalten. Ein Bezirksrichter in Manhattan hat den Antrag des Unternehmens abgelehnt, den größten Teil der Sammelklage abzuweisen. Der Grund dafür ist, dass viele Verbraucher erwarten würden, dass ihre Getränke tatsächlich die Früchte enthalten, die in ihrem Namen genannt werden.

Kunden hatten sich darüber beschwert, dass in Starbucks’ Mango Dragonfruit Lemonade keine Mango und in Pineapple Passionfruit Lemonade keine Passionsfrucht enthalten sei. Stattdessen bestanden die Hauptzutaten aus Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker. Die Kläger Joan Kominis aus Astoria, New York, und Jason McAllister aus Fairfield, Kalifornien, argumentierten, dass die Namen irreführend seien und zu überhöhten Preisen geführt hätten. Dies sei ein Verstoß gegen die Verbraucherschutzgesetze ihrer Bundesstaaten.

Starbucks behauptete hingegen, dass die Produktnamen den Geschmack der Getränke und nicht die Zutaten beschreiben würden. Auf den Getränkekarten werde die Geschmacksrichtung beworben. Außerdem könne bei Fragen Unklarheit durch das Personal beseitigt werden.

Der Richter John Cronan widersprach dieser Argumentation und erklärte, dass im Gegensatz zum Begriff “Vanille”, der wiederholt Gegenstand von Klagen sei, nichts darauf hindeute, dass “Mango” und “Passionsfrucht” Begriffe seien, die normalerweise nur für einen Geschmack stehen würden, ohne die tatsächliche Zutat zu enthalten. Es könne auch zu Verwirrung kommen, da andere Starbucks-Produkte die Zutaten tatsächlich enthalten, die in ihrem Namen genannt werden. Beispielsweise enthalte der Ice Matcha Tea Latte Matcha und der Honey Citrus Mint Tea enthalte Honig und Minze.

In dem Prozess wird ein Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Dollar (4,69 Mio. Euro) gefordert. Der Anwalt Robert Abiri äußerte sich erfreut darüber, die Klägergruppe zu vertreten.

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